NIS2-Checkliste für IT-Leiter entlang der Paragrafen des BSIG
- In Kraft seit06.12.2025
- Meldekette24 h / 72 h / 1 Monat
- Gap-Audit4 bis 6 Wochen
Das NIS2-Umsetzungsgesetz hat das BSIG neu gefasst. Für Ihre Arbeit heißt das: Die Pflichten stehen in den §§ 28 bis 39 BSIG, nicht in den Artikeln der Richtlinie. Diese Seite ordnet die zehn Pflichtbereiche aus § 30, die Meldekette aus § 32, die Registrierung aus § 33 und die Leitungspflichten aus § 38 zu einer Arbeitsliste mit 17 Schritten. Stand 14.08.2026.
Kurzfassung
- NIS2UmsuCG verkündet am 05.12.2025, in Kraft seit dem 06.12.2025. Maßgeblich ist das BSIG.
- Nach der Auswertung von OpenKRITIS fallen rund 30.000 Unternehmen darunter, etwa 8.250 als besonders wichtige und etwa 21.600 als wichtige Einrichtungen.
- Registrierung beim BSI binnen drei Monaten (§ 33 BSIG). Das BSI weist darauf hin, dass die gesetzliche Frist bereits abgelaufen ist.
- Meldekette nach § 32 BSIG: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat.
- Bußgeldrahmen nach § 65 BSIG: bis zehn Millionen Euro beziehungsweise bis sieben Millionen Euro, für einen Teil der Tatbestände umsatzbezogen bis 2 % oder 1,4 %.
- Turnusmäßige Nachweispflicht nur für Betreiber kritischer Anlagen, alle drei Jahre (§ 39 BSIG). Keine flächendeckende Auditpflicht.
Anlage 1 und Anlage 2: welche Sektoren erfasst sind
Anlage 1: Sektoren hoher Kritikalität
- · Energie
- · Transport und Verkehr
- · Finanz- und Versicherungswesen
- · Gesundheit
- · Trinkwasser und Abwasser
- · Digitale Infrastruktur
- · Verwaltung von IKT-Diensten
- · Weltraum
Große Unternehmen aus diesen Sektoren sind besonders wichtige Einrichtungen (§ 28 Abs. 1 BSIG).
Anlage 2: sonstige kritische Sektoren
- · Post- und Kurierdienste
- · Abfallbewirtschaftung
- · Produktion und Handel mit chemischen Stoffen
- · Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
- · Verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeuge)
- · Anbieter digitaler Dienste (Marktplatz, Suchmaschine, soziale Netzwerke)
- · Forschung
Unternehmen ab der Schwelle des § 28 Abs. 2 BSIG sind wichtige Einrichtungen.
Quelle: BSIG, Anlagen 1 und 2, sowie die Auswertung von OpenKRITIS. Die Zuordnung einzelner Tätigkeiten zu einer Anlage gehört in die juristische Prüfung, nicht in eine Checkliste.
§ 28 BSIG: Schwellenwerte und Kategorien
| Kategorie | Beschäftigte | Umsatz und Bilanzsumme | Aufsicht |
|---|---|---|---|
| Besonders wichtig (Anlage 1) | ab 250 | > 50 Mio. EUR und > 43 Mio. EUR | proaktiv (§ 61 BSIG) |
| Wichtig (Anlage 1 und 2) | ab 50 | jeweils > 10 Mio. EUR | anlassbezogen (§ 62 BSIG) |
| Größenunabhängig | ohne Schwelle | ohne Schwelle | Vertrauensdienste, TLD-Registries, DNS |
Für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gilt eine eigene, niedrigere Schwelle. Die Berechnung im Konzern ist der Punkt, an dem Selbsteinschätzungen am häufigsten scheitern.
§ 30 BSIG: die zehn Pflichtbereiche
Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen und verhältnismäßig zu Größe, Risikoexposition und möglichem Schaden sein. Mehr-Faktor-Authentisierung und gesicherte Kommunikation nennt das Gesetz zusätzlich.
- 1.
Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
Risikoregister nach anerkannter Methodik, Sicherheitsleitlinie von der Geschäftsleitung gebilligt.
- 2.
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
Notfallhandbuch, Rollen, Eskalation, Meldeweg zum BSI, Kontaktkette außerhalb der Bürozeiten.
- 3.
Business Continuity und Backup-Management
Wiederanlaufplan mit RTO- und RPO-Werten, Rücksicherungstest mit Protokoll, Krisenmanagement.
- 4.
Sicherheit der Lieferkette
Bewertung der direkten Dienstleister, Sicherheitsklauseln, Auditrecht, Verzeichnis der Unterauftragnehmer.
- 5.
Sicherheit bei Entwicklung, Beschaffung und Wartung
Sicherer Entwicklungsprozess, Code-Review, statische und dynamische Prüfung, Änderungsmanagement.
- 6.
Umgang mit Schwachstellen
Verfolgung veröffentlichter Schwachstellen, Patch-Fristen je Kritikalität, Meldeweg für Hinweisgeber.
- 7.
Bewertung der Wirksamkeit
Kennzahlen, interne Prüfung, Notfallübung am Tisch, Penetrationstest im vereinbarten Turnus.
- 8.
Cyberhygiene und Schulung
Jährliche Pflichtschulung, Phishing-Simulation, rollenspezifische Inhalte für Administratoren.
- 9.
Kryptografie und Verschlüsselung
TLS 1.2 oder höher im Transport, AES-256 für ruhende Daten, dokumentierte Schlüsselverwaltung.
- 10.
Personalsicherheit, Zugriffskontrolle, Asset-Management
Rollenbasierte Rechte, Ein- und Austrittsprozess, Geräteverzeichnis, Regeln für private Geräte.
Betreiber kritischer Anlagen erfüllen zusätzlich die besonderen Anforderungen aus § 31 BSIG, insbesondere den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.
§ 32 BSIG: die Meldekette
24 Stunden
Frühe Erstmeldung
Unverzüglich nach Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, mit der Angabe, ob rechtswidrige Handlungen in Betracht kommen und ob grenzüberschreitende Auswirkungen möglich sind.
72 Stunden
Meldung mit erster Bewertung
Bestätigung oder Aktualisierung der Erstmeldung, dazu eine erste Bewertung des Vorfalls einschließlich Schweregrad und Auswirkungen.
Ein Monat
Abschlussmeldung
Schweregrad, Art der Bedrohung, Ursachen, ergriffene Abhilfemaßnahmen und grenzüberschreitende Auswirkungen. Bei noch laufenden Vorfällen tritt an ihre Stelle zunächst eine Fortschrittsmeldung.
§ 35 BSIG regelt daneben, wann Sie Ihre Kunden über einen Vorfall unterrichten müssen. Diese Pflicht wird regelmäßig übersehen, weil sie in einem anderen Paragrafen steht als die Meldung an das Bundesamt.
§ 65 BSIG: Bußgeldrahmen
| Einrichtung | Obergrenze | Umsatzbezogen |
|---|---|---|
| Besonders wichtig (§ 28 Abs. 1 Satz 1) | 10 Mio. EUR | bis 2 % des weltweiten Gesamtumsatzes |
| Wichtig (§ 28 Abs. 2 Satz 1) | 7 Mio. EUR | bis 1,4 % des weltweiten Gesamtumsatzes |
Welche Obergrenze greift, hängt vom konkreten Tatbestand ab. Die umsatzbezogene Variante gilt nur für einen Teil der Ordnungswidrigkeiten. Zur Bußgeldpraxis der Behörden liegen uns keine belastbaren öffentlichen Zahlen vor, wir nennen deshalb keine.
Registrierung, Leitungspflichten, Nachweise
§ 33 BSIG
Registrierung beim BSI binnen drei Monaten nach Eintritt der Betroffenheit. Zugang über ein ELSTER-Organisationszertifikat und das BSI-Portal. Gemeldet werden unter anderem Name, Rechtsform, Kontaktdaten, IP-Adressbereiche, Sektor und die Mitgliedstaaten, in denen Sie tätig sind. § 34 BSIG enthält eine besondere Registrierungspflicht für bestimmte Einrichtungsarten.
§ 38 BSIG
Die Geschäftsleitung setzt die Maßnahmen nach § 30 um und überwacht ihre Umsetzung. Sie muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet sie nach den gesellschaftsrechtlichen Regeln ihrer Rechtsform. Beschluss, Berichtsweg und Schulungsnachweis gehören dokumentiert.
§ 39 BSIG
Betreiber kritischer Anlagen weisen die Erfüllung ihrer Pflichten alle drei Jahre nach. Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen sieht das Gesetz keine turnusmäßige Vorlage vor. Das BSI kann Nachweise nach §§ 61 und 62 BSIG verlangen.
17 Schritte in der Reihenfolge, in der sie sinnvoll sind
- 01.
Betroffenheit feststellen
Sektor gegen Anlage 1 und Anlage 2, Größe gegen § 28 BSIG, Konzernstruktur mit der Rechtsabteilung klären.
Woche 1 - 02.
Registrierung beim BSI
ELSTER-Organisationszertifikat beantragen, im BSI-Portal registrieren. Nach § 33 BSIG binnen drei Monaten, die gesetzliche Frist ist abgelaufen.
Woche 1 bis 2 - 03.
Besondere Registrierung prüfen
§ 34 BSIG gilt für bestimmte Einrichtungsarten, unter anderem DNS und TLD. Prüfen, ob Sie darunter fallen.
Woche 2 - 04.
Asset- und Datenlandkarte
Systeme, Datenflüsse, Schnittstellen und Abhängigkeiten aufnehmen. Ohne diese Grundlage ist alles Weitere Schätzung.
Woche 3 - 05.
Risikoanalyse
Risikoregister aufbauen, Bedrohungen und Auswirkungen bewerten, Maßnahmen priorisieren.
Woche 4 bis 5 - 06.
Sicherheitsleitlinie und Billigung
Leitlinie schreiben und von der Geschäftsleitung förmlich billigen lassen, mit Datum und Beschluss.
Woche 6 - 07.
Notfallhandbuch und Meldeprozess
Ablauf für 24 Stunden, 72 Stunden und einen Monat festlegen, Zuständigkeiten und Zugänge benennen.
Woche 7 bis 8 - 08.
Backup und Wiederanlauf testen
RTO- und RPO-Ziele festlegen, Rücksicherung tatsächlich durchführen und protokollieren.
Woche 8 - 09.
Lieferkette bewerten
Dienstleister einstufen, Sicherheitsfragebogen versenden, Vertragsklauseln nachziehen.
Woche 9 bis 10 - 10.
Sicherer Entwicklungsprozess
Code-Review, automatisierte Prüfungen, Patch-Fristen je Kritikalität festlegen.
Woche 10 - 11.
Kryptografie und Schlüsselverwaltung
Transport- und Datenverschlüsselung vereinheitlichen, Schlüsselrotation dokumentieren.
Woche 11 - 12.
Zugriffskontrolle und Ein-/Austritt
Rollenmodell, Berechtigungsprüfung, Rückgabe von Geräten und Zugängen.
Woche 12 - 13.
Mehr-Faktor-Authentisierung ausrollen
Zuerst administrative Zugänge und Fernzugriff, danach die Fläche.
Woche 12 bis 13 - 14.
Schulung der Geschäftsleitung
§ 38 Abs. 3 BSIG verlangt regelmäßige Teilnahme. Termin, Inhalte und Teilnehmerliste dokumentieren.
Woche 14 - 15.
Angriffserkennung bei kritischen Anlagen
Nur für Betreiber kritischer Anlagen nach § 31 BSIG: Protokollierung, Auswertung, Alarmverfahren.
Woche 14 bis 16 - 16.
Interne Prüfung und Notfallübung
Prüfung am Tisch, mit simulierter Rückfrage des BSI und einer echten Stoppuhr für die 24 Stunden.
Woche 17 - 17.
Wirksamkeit dauerhaft bewerten
Kennzahlen, Quartalsbericht an die Leitung, Aktualisierung bei Systemänderungen. Betreiber kritischer Anlagen: Nachweis nach § 39 BSIG alle drei Jahre.
laufend
Was ein NIS2-Projekt kostet
- · Gap-Audit und Roadmap: 4 bis 6 Wochen, 7.800 bis 18.200 EUR
- · Vollständiges Programm bei 50 bis 249 Beschäftigten: 4 bis 7 Monate, 47.000 bis 117.000 EUR
- · Ab 250 Beschäftigten oder in einem Sektor der Anlage 1: 6 bis 12 Monate, 91.000 bis 234.000 EUR
- · Laufende Betreuung mit Wirksamkeitsprüfung und Penetrationstest: 2.100 bis 6.500 EUR pro Monat
Die Beträge stammen aus unseren dokumentierten Projektspannen in HUF, umgerechnet zum Kurs 385 HUF/EUR. Sie sind unverbindlich. Den verbindlichen Preis nennen wir nach einem 30-minütigen Scoping-Gespräch.
Direkt sprechen
Telefon +36 30 098 0767, E-Mail balint@appforge.hu. Vertragspartner ist eine ungarische Gesellschaft innerhalb der EU, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist ohne Drittlandtransfer möglich.
Büro Budapest: Szabadság tér 7., 1054 Budapest (Bank Center), 2. Stock, Büro 217. Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr nach Vereinbarung.Quellen
- · BSIG in der Fassung des NIS2UmsuCG
- · § 32 BSIG, Meldepflichten
- · § 65 BSIG, Bußgeldvorschriften
- · BSI, NIS-2-regulierte Unternehmen
- · Richtlinie (EU) 2022/2555
Stand 14.08.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zur Einordnung im Konzern, zur Auslegung der Anlagen und zu den Folgen einer verspäteten Registrierung wenden Sie sich an eine auf das BSIG spezialisierte Kanzlei.
NIS2-Checkliste: was IT-Leiter am häufigsten fragen
Für Sie gilt das BSIG. Die Richtlinie (EU) 2022/2555 richtet sich an die Mitgliedstaaten, nicht an Unternehmen. Deutschland hat sie mit dem NIS2UmsuCG umgesetzt, verkündet am 05.12.2025, in Kraft seit dem 06.12.2025. Für die Praxis heißt das: Die Pflichten zitieren Sie aus den §§ 28 bis 39 BSIG, nicht aus den Artikeln der Richtlinie. Wer in einer deutschen Ausschreibung mit Artikel 21 Abs. 2 argumentiert statt mit § 30 BSIG, wirkt schlecht vorbereitet.
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