BSIG · NIS2UmsuCG · in Kraft seit 06.12.2025

NIS2-Checkliste für IT-Leiter entlang der Paragrafen des BSIG

  • In Kraft seit06.12.2025
  • Meldekette24 h / 72 h / 1 Monat
  • Gap-Audit4 bis 6 Wochen

Das NIS2-Umsetzungsgesetz hat das BSIG neu gefasst. Für Ihre Arbeit heißt das: Die Pflichten stehen in den §§ 28 bis 39 BSIG, nicht in den Artikeln der Richtlinie. Diese Seite ordnet die zehn Pflichtbereiche aus § 30, die Meldekette aus § 32, die Registrierung aus § 33 und die Leitungspflichten aus § 38 zu einer Arbeitsliste mit 17 Schritten. Stand 14.08.2026.

Kurzfassung

  • NIS2UmsuCG verkündet am 05.12.2025, in Kraft seit dem 06.12.2025. Maßgeblich ist das BSIG.
  • Nach der Auswertung von OpenKRITIS fallen rund 30.000 Unternehmen darunter, etwa 8.250 als besonders wichtige und etwa 21.600 als wichtige Einrichtungen.
  • Registrierung beim BSI binnen drei Monaten (§ 33 BSIG). Das BSI weist darauf hin, dass die gesetzliche Frist bereits abgelaufen ist.
  • Meldekette nach § 32 BSIG: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat.
  • Bußgeldrahmen nach § 65 BSIG: bis zehn Millionen Euro beziehungsweise bis sieben Millionen Euro, für einen Teil der Tatbestände umsatzbezogen bis 2 % oder 1,4 %.
  • Turnusmäßige Nachweispflicht nur für Betreiber kritischer Anlagen, alle drei Jahre (§ 39 BSIG). Keine flächendeckende Auditpflicht.

Anlage 1 und Anlage 2: welche Sektoren erfasst sind

Anlage 1: Sektoren hoher Kritikalität

  • · Energie
  • · Transport und Verkehr
  • · Finanz- und Versicherungswesen
  • · Gesundheit
  • · Trinkwasser und Abwasser
  • · Digitale Infrastruktur
  • · Verwaltung von IKT-Diensten
  • · Weltraum

Große Unternehmen aus diesen Sektoren sind besonders wichtige Einrichtungen (§ 28 Abs. 1 BSIG).

Anlage 2: sonstige kritische Sektoren

  • · Post- und Kurierdienste
  • · Abfallbewirtschaftung
  • · Produktion und Handel mit chemischen Stoffen
  • · Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
  • · Verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeuge)
  • · Anbieter digitaler Dienste (Marktplatz, Suchmaschine, soziale Netzwerke)
  • · Forschung

Unternehmen ab der Schwelle des § 28 Abs. 2 BSIG sind wichtige Einrichtungen.

Quelle: BSIG, Anlagen 1 und 2, sowie die Auswertung von OpenKRITIS. Die Zuordnung einzelner Tätigkeiten zu einer Anlage gehört in die juristische Prüfung, nicht in eine Checkliste.

§ 28 BSIG: Schwellenwerte und Kategorien

KategorieBeschäftigteUmsatz und BilanzsummeAufsicht
Besonders wichtig (Anlage 1)ab 250> 50 Mio. EUR und > 43 Mio. EURproaktiv (§ 61 BSIG)
Wichtig (Anlage 1 und 2)ab 50jeweils > 10 Mio. EURanlassbezogen (§ 62 BSIG)
Größenunabhängigohne Schwelleohne SchwelleVertrauensdienste, TLD-Registries, DNS

Für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gilt eine eigene, niedrigere Schwelle. Die Berechnung im Konzern ist der Punkt, an dem Selbsteinschätzungen am häufigsten scheitern.

§ 30 BSIG: die zehn Pflichtbereiche

Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen und verhältnismäßig zu Größe, Risikoexposition und möglichem Schaden sein. Mehr-Faktor-Authentisierung und gesicherte Kommunikation nennt das Gesetz zusätzlich.

  1. 1.

    Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte

    Risikoregister nach anerkannter Methodik, Sicherheitsleitlinie von der Geschäftsleitung gebilligt.

  2. 2.

    Bewältigung von Sicherheitsvorfällen

    Notfallhandbuch, Rollen, Eskalation, Meldeweg zum BSI, Kontaktkette außerhalb der Bürozeiten.

  3. 3.

    Business Continuity und Backup-Management

    Wiederanlaufplan mit RTO- und RPO-Werten, Rücksicherungstest mit Protokoll, Krisenmanagement.

  4. 4.

    Sicherheit der Lieferkette

    Bewertung der direkten Dienstleister, Sicherheitsklauseln, Auditrecht, Verzeichnis der Unterauftragnehmer.

  5. 5.

    Sicherheit bei Entwicklung, Beschaffung und Wartung

    Sicherer Entwicklungsprozess, Code-Review, statische und dynamische Prüfung, Änderungsmanagement.

  6. 6.

    Umgang mit Schwachstellen

    Verfolgung veröffentlichter Schwachstellen, Patch-Fristen je Kritikalität, Meldeweg für Hinweisgeber.

  7. 7.

    Bewertung der Wirksamkeit

    Kennzahlen, interne Prüfung, Notfallübung am Tisch, Penetrationstest im vereinbarten Turnus.

  8. 8.

    Cyberhygiene und Schulung

    Jährliche Pflichtschulung, Phishing-Simulation, rollenspezifische Inhalte für Administratoren.

  9. 9.

    Kryptografie und Verschlüsselung

    TLS 1.2 oder höher im Transport, AES-256 für ruhende Daten, dokumentierte Schlüsselverwaltung.

  10. 10.

    Personalsicherheit, Zugriffskontrolle, Asset-Management

    Rollenbasierte Rechte, Ein- und Austrittsprozess, Geräteverzeichnis, Regeln für private Geräte.

Betreiber kritischer Anlagen erfüllen zusätzlich die besonderen Anforderungen aus § 31 BSIG, insbesondere den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.

§ 32 BSIG: die Meldekette

24 Stunden

Frühe Erstmeldung

Unverzüglich nach Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, mit der Angabe, ob rechtswidrige Handlungen in Betracht kommen und ob grenzüberschreitende Auswirkungen möglich sind.

72 Stunden

Meldung mit erster Bewertung

Bestätigung oder Aktualisierung der Erstmeldung, dazu eine erste Bewertung des Vorfalls einschließlich Schweregrad und Auswirkungen.

Ein Monat

Abschlussmeldung

Schweregrad, Art der Bedrohung, Ursachen, ergriffene Abhilfemaßnahmen und grenzüberschreitende Auswirkungen. Bei noch laufenden Vorfällen tritt an ihre Stelle zunächst eine Fortschrittsmeldung.

§ 35 BSIG regelt daneben, wann Sie Ihre Kunden über einen Vorfall unterrichten müssen. Diese Pflicht wird regelmäßig übersehen, weil sie in einem anderen Paragrafen steht als die Meldung an das Bundesamt.

§ 65 BSIG: Bußgeldrahmen

EinrichtungObergrenzeUmsatzbezogen
Besonders wichtig (§ 28 Abs. 1 Satz 1)10 Mio. EURbis 2 % des weltweiten Gesamtumsatzes
Wichtig (§ 28 Abs. 2 Satz 1)7 Mio. EURbis 1,4 % des weltweiten Gesamtumsatzes

Welche Obergrenze greift, hängt vom konkreten Tatbestand ab. Die umsatzbezogene Variante gilt nur für einen Teil der Ordnungswidrigkeiten. Zur Bußgeldpraxis der Behörden liegen uns keine belastbaren öffentlichen Zahlen vor, wir nennen deshalb keine.

Registrierung, Leitungspflichten, Nachweise

§ 33 BSIG

Registrierung beim BSI binnen drei Monaten nach Eintritt der Betroffenheit. Zugang über ein ELSTER-Organisationszertifikat und das BSI-Portal. Gemeldet werden unter anderem Name, Rechtsform, Kontaktdaten, IP-Adressbereiche, Sektor und die Mitgliedstaaten, in denen Sie tätig sind. § 34 BSIG enthält eine besondere Registrierungspflicht für bestimmte Einrichtungsarten.

§ 38 BSIG

Die Geschäftsleitung setzt die Maßnahmen nach § 30 um und überwacht ihre Umsetzung. Sie muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet sie nach den gesellschaftsrechtlichen Regeln ihrer Rechtsform. Beschluss, Berichtsweg und Schulungsnachweis gehören dokumentiert.

§ 39 BSIG

Betreiber kritischer Anlagen weisen die Erfüllung ihrer Pflichten alle drei Jahre nach. Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen sieht das Gesetz keine turnusmäßige Vorlage vor. Das BSI kann Nachweise nach §§ 61 und 62 BSIG verlangen.

17 Schritte in der Reihenfolge, in der sie sinnvoll sind

  1. 01.

    Betroffenheit feststellen

    Sektor gegen Anlage 1 und Anlage 2, Größe gegen § 28 BSIG, Konzernstruktur mit der Rechtsabteilung klären.

    Woche 1
  2. 02.

    Registrierung beim BSI

    ELSTER-Organisationszertifikat beantragen, im BSI-Portal registrieren. Nach § 33 BSIG binnen drei Monaten, die gesetzliche Frist ist abgelaufen.

    Woche 1 bis 2
  3. 03.

    Besondere Registrierung prüfen

    § 34 BSIG gilt für bestimmte Einrichtungsarten, unter anderem DNS und TLD. Prüfen, ob Sie darunter fallen.

    Woche 2
  4. 04.

    Asset- und Datenlandkarte

    Systeme, Datenflüsse, Schnittstellen und Abhängigkeiten aufnehmen. Ohne diese Grundlage ist alles Weitere Schätzung.

    Woche 3
  5. 05.

    Risikoanalyse

    Risikoregister aufbauen, Bedrohungen und Auswirkungen bewerten, Maßnahmen priorisieren.

    Woche 4 bis 5
  6. 06.

    Sicherheitsleitlinie und Billigung

    Leitlinie schreiben und von der Geschäftsleitung förmlich billigen lassen, mit Datum und Beschluss.

    Woche 6
  7. 07.

    Notfallhandbuch und Meldeprozess

    Ablauf für 24 Stunden, 72 Stunden und einen Monat festlegen, Zuständigkeiten und Zugänge benennen.

    Woche 7 bis 8
  8. 08.

    Backup und Wiederanlauf testen

    RTO- und RPO-Ziele festlegen, Rücksicherung tatsächlich durchführen und protokollieren.

    Woche 8
  9. 09.

    Lieferkette bewerten

    Dienstleister einstufen, Sicherheitsfragebogen versenden, Vertragsklauseln nachziehen.

    Woche 9 bis 10
  10. 10.

    Sicherer Entwicklungsprozess

    Code-Review, automatisierte Prüfungen, Patch-Fristen je Kritikalität festlegen.

    Woche 10
  11. 11.

    Kryptografie und Schlüsselverwaltung

    Transport- und Datenverschlüsselung vereinheitlichen, Schlüsselrotation dokumentieren.

    Woche 11
  12. 12.

    Zugriffskontrolle und Ein-/Austritt

    Rollenmodell, Berechtigungsprüfung, Rückgabe von Geräten und Zugängen.

    Woche 12
  13. 13.

    Mehr-Faktor-Authentisierung ausrollen

    Zuerst administrative Zugänge und Fernzugriff, danach die Fläche.

    Woche 12 bis 13
  14. 14.

    Schulung der Geschäftsleitung

    § 38 Abs. 3 BSIG verlangt regelmäßige Teilnahme. Termin, Inhalte und Teilnehmerliste dokumentieren.

    Woche 14
  15. 15.

    Angriffserkennung bei kritischen Anlagen

    Nur für Betreiber kritischer Anlagen nach § 31 BSIG: Protokollierung, Auswertung, Alarmverfahren.

    Woche 14 bis 16
  16. 16.

    Interne Prüfung und Notfallübung

    Prüfung am Tisch, mit simulierter Rückfrage des BSI und einer echten Stoppuhr für die 24 Stunden.

    Woche 17
  17. 17.

    Wirksamkeit dauerhaft bewerten

    Kennzahlen, Quartalsbericht an die Leitung, Aktualisierung bei Systemänderungen. Betreiber kritischer Anlagen: Nachweis nach § 39 BSIG alle drei Jahre.

    laufend

Was ein NIS2-Projekt kostet

  • · Gap-Audit und Roadmap: 4 bis 6 Wochen, 7.800 bis 18.200 EUR
  • · Vollständiges Programm bei 50 bis 249 Beschäftigten: 4 bis 7 Monate, 47.000 bis 117.000 EUR
  • · Ab 250 Beschäftigten oder in einem Sektor der Anlage 1: 6 bis 12 Monate, 91.000 bis 234.000 EUR
  • · Laufende Betreuung mit Wirksamkeitsprüfung und Penetrationstest: 2.100 bis 6.500 EUR pro Monat

Die Beträge stammen aus unseren dokumentierten Projektspannen in HUF, umgerechnet zum Kurs 385 HUF/EUR. Sie sind unverbindlich. Den verbindlichen Preis nennen wir nach einem 30-minütigen Scoping-Gespräch.

Direkt sprechen

Telefon +36 30 098 0767, E-Mail balint@appforge.hu. Vertragspartner ist eine ungarische Gesellschaft innerhalb der EU, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist ohne Drittlandtransfer möglich.

Büro Budapest: Szabadság tér 7., 1054 Budapest (Bank Center), 2. Stock, Büro 217. Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr nach Vereinbarung.

Quellen

Stand 14.08.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zur Einordnung im Konzern, zur Auslegung der Anlagen und zu den Folgen einer verspäteten Registrierung wenden Sie sich an eine auf das BSIG spezialisierte Kanzlei.

Häufige Fragen

NIS2-Checkliste: was IT-Leiter am häufigsten fragen

Für Sie gilt das BSIG. Die Richtlinie (EU) 2022/2555 richtet sich an die Mitgliedstaaten, nicht an Unternehmen. Deutschland hat sie mit dem NIS2UmsuCG umgesetzt, verkündet am 05.12.2025, in Kraft seit dem 06.12.2025. Für die Praxis heißt das: Die Pflichten zitieren Sie aus den §§ 28 bis 39 BSIG, nicht aus den Artikeln der Richtlinie. Wer in einer deutschen Ausschreibung mit Artikel 21 Abs. 2 argumentiert statt mit § 30 BSIG, wirkt schlecht vorbereitet.

Gap-Audit gegen § 30 BSIG

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