Softwareentwicklung für das Gesundheitswesen
- Anbindungab 10.400 EUR
- Klasse IIaab 73.000 EUR
- VertragWerkvertrag mit Abnahme
Anbindung an die Telematikinfrastruktur, die digitalen Dienste aus dem Umfeld des KHZG, Vermittlung zwischen HL7 v2, DICOM und FHIR sowie die technische Dokumentation für Software nach Regel 11 der MDR. Betrieb in einer EU-Region oder im Rechenzentrum Ihres Hauses. Stand 14.08.2026.
Kurzfassung
- Für Krankenhäuser läuft seit dem 01.01.2025 ein Abschlag von bis zu 2 % je Fall, wenn die digitalen Dienste nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 bis 6 KHSFV fehlen.
- Die Reifegradmessung nach § 14b KHG nennt als dritten Stichtag den 01.03.2026.
- Software mit Bezug zu Diagnose oder Therapie ist nach Regel 11 der MDR im Grundsatz Klasse IIa. Ab dieser Klasse ist eine Benannte Stelle beteiligt.
- Vier EUDAMED-Module sind ab dem 28.05.2026 verpflichtend, Bestandsprodukte bis zum 28.11.2026.
- Bandbreite unserer Projekte im Gesundheitswesen: 7.800 bis 338.000 EUR, umgerechnet zu 385 HUF/EUR und unverbindlich.
Woran es in Häusern und bei Herstellern gerade hängt
Fünf Situationen, die in Erstgesprächen regelmäßig auf dem Tisch liegen.
Der Abschlag läuft, die Dienste fehlen noch
§ 5 Absatz 3h KHEntgG sieht seit dem 01.01.2025 einen Abschlag von bis zu 2 % des Rechnungsbetrags je Fall vor, wenn nicht sämtliche digitalen Dienste nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 bis 6 KHSFV bereitstehen. In vielen Häusern fehlen zwei oder drei davon, und niemand weiß genau, welche. Eine Bestandsaufnahme von vier bis sechs Wochen beantwortet das belastbar.
Regel 11 hat aus der Anwendung ein Medizinprodukt gemacht
Software, die Informationen für eine Diagnose oder eine Therapieentscheidung liefert, ist nach Anhang VIII Regel 11 der Verordnung (EU) 2017/745 im Grundsatz Klasse IIa. Damit kommen Benannte Stelle, klinische Bewertung und technische Dokumentation dazu. Der Zeitplan verdreifacht sich, wenn das erst nach dem Prototyp auffällt.
EUDAMED-Stammdaten liegen in Tabellen
Ab dem 28.05.2026 sind vier Module der europäischen Datenbank verpflichtend, darunter Akteure sowie Produkte und UDI. Neue Produkte werden vor dem Inverkehrbringen registriert, für Bestandsprodukte läuft eine Frist bis zum 28.11.2026. Wer Versionen und Kennungen in einer Tabelle pflegt, bekommt hier ein Datenproblem, kein Formularproblem.
Zwei Schnittstellenwelten in einer Anwendung
Die Altsysteme sprechen HL7 v2 über MLLP und DICOM, die neuen Dienste HL7 FHIR über REST. Der Versuch, beides in derselben Anwendung zu vermischen, endet in Sonderfällen, die niemand mehr überblickt. Dazwischen gehört eine Vermittlungsschicht mit eigenem Protokoll.
Art. 9 DSGVO ist im Konzept, aber nicht im Code
Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten. In der Praxis fehlen dann Protokolle über lesende Zugriffe, pseudonymisierte Testdaten und ein Löschkonzept mit Fristen. Diese drei Punkte fragt jede Prüfung ab, und sie lassen sich nachträglich nur teuer einbauen.
Der Rahmen, auf den wir bauen
Nur Punkte, für die eine Primärquelle vorliegt. Die Links stehen am Ende der Seite. Eine Rechtsauslegung ist das nicht.
| Regelwerk | Zeitpunkt | Gegenstand | Rahmen |
|---|---|---|---|
| MDR, Verordnung (EU) 2017/745 | seit 26.05.2021 anwendbar | Software als Medizinprodukt, Anhang VIII Regel 11 | ab Klasse IIa mit Benannter Stelle |
| EUDAMED, vier Module | verpflichtend ab 28.05.2026 | Akteure, Produkte und UDI, Bescheinigungen, Marktüberwachung | Bestandsprodukte bis 28.11.2026 |
| § 5 Absatz 3h KHEntgG | seit 01.01.2025 | digitale Dienste nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 bis 6 KHSFV | Abschlag bis zu 2 % des Rechnungsbetrags je Fall |
| § 14b KHG | Stichtage 30.06.2021, 30.06.2024, 01.03.2026 | Auswertung der Digitalisierung aller Krankenhäuser | Selbsteinschätzung der geförderten Häuser |
| DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679 | seit 25.05.2018 | Gesundheitsdaten als besondere Kategorie nach Art. 9 | bis 20 Mio. EUR oder 4 % des Jahresumsatzes |
| KI-Verordnung (EU) 2024/1689 | Anhang III ab 02.12.2027, Anhang I ab 02.08.2028 | Triage im Notfall, KI in Produkten nach der MDR | Transparenz und Sanktionen seit 02.08.2026 |
Schnittstellen, die wir bedienen
Welche davon in Ihrem Haus tatsächlich erreichbar und dokumentiert sind, klärt die Aufnahme vor dem Angebot.
| System | Protokoll | Anmerkung |
|---|---|---|
| Fachdienste der Telematikinfrastruktur | Vorgaben der gematik | Nachrichtenwege über KIM, Anbindung an Patientenakte und E-Rezept. |
| HL7 FHIR R4 | REST, JSON | Ressourcen für Patient, Fall, Termin, Befund; Grundlage neuer Dienste. |
| HL7 v2.x aus gewachsenen Systemen | MLLP, ER7 | Aufnahme, Verlegung, Entlassung und Befundrückläufe aus dem Bestand. |
| DICOM zu Modalitäten und Archiv | C-STORE, WADO-RS | Bilddaten, Worklists, Zugriff aus der Anwendung heraus. |
| IHE-Profile für Dokumentenablage | XDS.b | Registrierung und Abruf von Dokumenten über Einrichtungsgrenzen. |
| EUDAMED, Akteure sowie Produkte und UDI | Vorgaben der Kommission | Stammdaten und Kennungen aus einem System statt aus Tabellen. |
| GS1 DataMatrix mit UDI | GS1-Standard | Kennzeichnung und Rückverfolgung bis zur einzelnen Einheit. |
| Abrechnungs- und Kodierdaten | Dateiformate je Verfahren | Kodierunterstützung, Prüfregeln und Auswertung für den Controllingbereich. |
Was ein Haus oder ein Hersteller von uns bekommt
Datenhaltung nach Art. 9 DSGVO
Rechtekonzept bis auf Feldebene, Protokoll über jeden lesenden Zugriff, Verschlüsselung im Ruhezustand, pseudonymisierte Test- und Abnahmeumgebungen und ein Löschkonzept mit Fristen.
Vermittlungsschicht statt Sonderfälle
Zwischen HL7 v2, DICOM und FHIR liegt bei uns eine eigene Schicht mit Formatabbildung, Wiederanlauf, Idempotenz und einem Protokoll je Nachricht. Genau danach wird im Störungsfall zuerst gefragt.
Unterlagen für Regulatory und Prüfung
Anforderungs- und Risikoverfolgung bis zum Testfall, Versionshistorie mit Freigaben, Beschreibung der Architektur und der Datenflüsse. Die Einstufung nimmt Ihre Regulatory vor, die Unterlagen liefern wir.
Betrieb im Haus oder in der EU
Vollständiger Betrieb in Ihrem Rechenzentrum oder in einer EU-Region. Ungarn ist EU-Mitgliedstaat, ein Drittlandtransfer mit Standardvertragsklauseln entfällt.
Was ein Projekt im Gesundheitswesen kostet
Die Beträge stammen aus unseren dokumentierten Projektgrößen auf der Preisseite, umgerechnet zu 385 HUF/EUR und unverbindlich. Gebühren der Benannten Stelle und der klinischen Bewertung stehen getrennt.
- · Eine Anbindung an einen Fachdienst der Telematikinfrastruktur samt Datenhaltung liegt bei 10.400 bis 31.200 EUR und dauert 8 bis 14 Wochen.
- · Ein Modul für Kodierung, Abrechnungsdaten und Auswertung liegt bei 7.800 bis 23.400 EUR und dauert 6 bis 10 Wochen.
- · Ein Vorhaben für Software der Klasse IIa mit technischer Dokumentation und EUDAMED-Registrierung liegt bei 73.000 bis 195.000 EUR und dauert 6 bis 12 Monate.
- · Klasse IIb mit Beteiligung einer Benannten Stelle liegt bei 130.000 bis 338.000 EUR und dauert 9 bis 18 Monate.
- · Ein Erstsystem für Telemedizin oder Entscheidungsunterstützung liegt bei 47.000 bis 117.000 EUR und dauert 4 bis 7 Monate.
- · Laufende Betreuung mit Pflege der Registrierungen und Marktbeobachtung liegt bei 1.000 bis 3.900 EUR pro Monat.
Sprechen Sie mit dem Entwickler, nicht mit dem Vertrieb
Im Erstgespräch von 30 Minuten gehen wir Ihre Systemlandschaft durch, benennen die offenen Punkte bei Schnittstellen und Nachweisen und sagen, was vor einer Aufwandsschätzung zuerst geprüft werden muss. Telefon +36 30 098 0767, E-Mail balint@appforge.hu. Projektsprache Deutsch oder Englisch.
AppForge Solution Kft., Bank Center, Szabadsag ter 7., 2. Etage, Buero 217, 1054 Budapest, Ungarn. Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 nach Vereinbarung.Quellen
- · § 5 KHEntgG, Absatz 3h zum Abschlag bei fehlenden digitalen Diensten
- · § 14b KHG, Auswertung der Digitalisierung aller Krankenhäuser
- · gematik, Telematikinfrastruktur und ihre Fachdienste
- · MDR, Verordnung (EU) 2017/745
- · MDCG 2019-11, Einstufung von Software
- · Europäische Kommission, vier EUDAMED-Module ab 28.05.2026
- · DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679
- · Europäische Kommission, Zeitleiste zur KI-Verordnung
Stand 14.08.2026. Preise sind aus dokumentierten Forint-Spannen zu 385 HUF/EUR umgerechnet und unverbindlich. Diese Seite ist keine Rechts- oder Medizinprodukteberatung. Zu Fördersummen des Krankenhauszukunftsfonds und zu Bearbeitungsdauern der gematik treffen wir keine Aussage, weil uns dazu keine Primärquelle vorliegt.
Kliniken, Praxisverbünde und Medizintechnik in der Praxis
Sobald sie Informationen liefert, auf deren Grundlage eine Diagnose oder eine Therapieentscheidung getroffen wird. Regel 11 in Anhang VIII der Verordnung (EU) 2017/745 stuft solche Software im Grundsatz als Klasse IIa ein, mit Aufstieg in Klasse IIb, wenn eine schwere Verschlechterung des Gesundheitszustands möglich ist, und in Klasse III, wenn Tod oder irreversible Schädigung möglich sind. Der Entscheidungsweg dorthin steht in MDCG 2019-11. Ab Klasse IIa ist eine Benannte Stelle beteiligt, und das verändert den Projektzuschnitt grundlegend: klinische Bewertung, technische Dokumentation, Verfahren zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Die Einstufung Ihres konkreten Produkts nimmt Ihre Regulatory-Abteilung vor, nicht der Entwicklungsdienstleister.
Was im selben Haus meist dazugehört
Projekte im Gesundheitswesen bewegen sich fast immer zusammen mit Integration, Nachweispflichten und Datenschutz.
KI-Verordnung, Hochrisiko-Checkliste
Einordnung von Entscheidungsunterstützung und Bildauswertung, mit den nach dem AI Omnibus verschobenen Fristen.
MegnézemNIS2-Compliance
Betroffenheit nach § 28 BSIG und die Anforderungen, die Auftraggeber über § 30 BSIG weitergeben.
MegnézemSystemintegration
HL7 v2, DICOM und FHIR unter einer Vermittlungsschicht, mit Wiederanlauf, Idempotenz und Nachrichtenprotokoll.
MegnézemKI-Entwicklung
Auswertung eigener Dokumente und Befunde mit Quellenangabe, Protokollierung und Betrieb in der EU.
MegnézemDSGVO-konformer KI-Chatbot
Auskunft für Patientinnen und Patienten mit Protokoll, Rechtekonzept und Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
MegnézemProzessautomatisierung
Anträge, Nachweise und Dokumentenläufe, die heute über Fax, Excel und E-Mail abgewickelt werden.
Megnézem
Aufnahme für Ihr Vorhaben im Gesundheitswesen anfragen
Zuerst die Aufnahme: 4 bis 6 Wochen, Festpreis, Inventur der Systeme und Schnittstellen, Abgleich mit den geforderten digitalen Diensten und ein Umsetzungsplan mit Aufwand je Baustein.