§ 43e BRAO · § 203 StGB · DSGVO Art. 9 · EU AI Act

KI in der Kanzlei, ohne die Schweigepflicht zu berühren

  • RAG auf eigenem Bestand15.600 – 39.000 EUR
  • Modell im eigenen Haus36.400 – 83.100 EUR
  • Schulung nach Art. 45.200 – 13.000 EUR

Eine Wissensdatenbank auf Ihrem eigenen Bestand, die jede Aussage mit einer Fundstelle belegt. Ein Sprachmodell, das im Haus läuft, wenn Mandatsdaten es nicht verlassen dürfen. Redlining als Add-in in Word statt in einer zweiten Oberfläche. Verarbeitung ausschließlich in der EU, AVV nach Art. 28 DSGVO, Verpflichtung jeder mitwirkenden Person zur Verschwiegenheit. Stand 14.08.2026.

Kurzfassung

  • In Deutschland ist die Schweigepflicht strafbewehrt. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB macht aus einem Berufsrechtsthema ein Strafrechtsthema, und Abs. 4 zieht mitwirkende Personen mit hinein, also auch uns.
  • § 43e BRAO verbietet die Einbindung eines IT-Dienstleisters nicht, sondern regelt sie. Textform, Verschwiegenheit, Zugang nur soweit erforderlich. Absatz 4 verlangt bei Dienstleistern im Ausland einen vergleichbaren Geheimnisschutz.
  • Ein Redlining-Assistent oder eine Recherchehilfe fällt nach Anhang III des EU AI Act typischerweise nicht unter Hochrisiko. Die Schulungspflicht nach Art. 4 gilt trotzdem, und zwar seit dem 02.02.2025.
  • Wenn Mandatsdaten das Haus nicht verlassen dürfen, läuft das Modell im Haus. Llama, Qwen oder Mistral auf einem GPU-Server sind dafür heute ausreichend.
  • Preisrahmen 5.200 bis 109.100 EUR je nach Umfang, Werkvertrag mit Abnahme, Quellcode geht an Sie.

Warum diese Seite nicht die Übersetzung der ungarischen ist

Die ungarische Fassung argumentiert über das dortige Anwaltsgesetz und die Satzung der ungarischen Kammer. Für Sie sind das die falschen Normen, und eine Übersetzung wäre nicht nur nutzlos, sondern irreführend. Der deutsche Rahmen ist außerdem strenger, an einer Stelle sogar deutlich.

In vielen Rechtsordnungen ist ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit eine Sache der Kammer. In Deutschland kommt § 203 StGB dazu, und Absatz 4 erstreckt die Strafbarkeit auf mitwirkende Personen. Für einen Softwarelieferanten heißt das: Wir stehen nicht daneben, wir stehen mit drin. Das ändert die Bauweise. Ein System, das aus Bequemlichkeit Protokolle mit Prompt-Inhalten für ein Jahr aufhebt, ist unter diesem Rahmen kein Detailfehler.

Und noch etwas gehört an diese Stelle, bevor Sie weiterlesen: Wir haben in Deutschland bislang keine Kanzlei als Referenz, die wir namentlich nennen dürften. Was wir haben, sind gebaute RAG-Systeme in anderen Branchen und eine öffentlich belegte Referenz aus dem Kulturbereich. Mehr dazu weiter unten.

Womit Kanzleien tatsächlich zu tun haben

Fünf Punkte, die in Gesprächen fast immer vorkommen. Keiner davon ist ein Technologiethema.

Der Assistent im Browser, den niemand angemeldet hat

In fast jeder Kanzlei kopiert jemand Vertragstext in ein öffentliches Chatfenster, weil es schnell geht. Das ist kein Disziplinproblem, sondern ein Werkzeugproblem: Wer nichts Zugelassenes bekommt, nimmt das Nächstbeste. Ein Verbot verlagert die Nutzung nur auf private Geräte. Wir bauen das zugelassene Werkzeug, damit die Frage sich anders stellt.

Recherche im eigenen Bestand dauert länger als im Kommentar

Der Schriftsatz zu genau dieser Konstellation existiert, nur weiß nach vier Jahren niemand mehr, in welcher Akte. Gesucht wird in Outlook-Ordnern, auf Laufwerken und im Kopf des Kollegen, der gerade im Termin ist. Eine Suche über den eigenen Bestand, die auf umschriebene Fragen antwortet und die Fundstelle mitliefert, holt diese Zeit zurück.

Der erste Durchgang durch einen Vertrag frisst Senior-Stunden

Ein Vertragswerk von 30 Seiten das erste Mal durchzuarbeiten, zu markieren und Standardänderungen vorzuschlagen, bindet erfahrene Kräfte für Stunden. Ein maschineller erster Durchgang macht daraus eine Prüfung statt einer Erstlektüre. Die Verantwortung bleibt beim Berufsträger, die Reihenfolge der Arbeit ändert sich.

Wissen geht mit dem Partner aus dem Haus

Klauselwissen, Gegnerkenntnis und Verfahrenstaktik stecken in Köpfen und in Dateien, die nur einer findet. Beim Ausscheiden eines Partners verliert die Kanzlei beides gleichzeitig. Eine rechteabhängig durchsuchbare Wissensbasis macht diesen Bestand auffindbar, ohne die Zugriffslogik der Aktenverwaltung auszuhebeln.

Die Schulungspflicht nach Art. 4 EU AI Act läuft seit Februar 2025

Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt seit dem 02.02.2025 ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen, die im Auftrag der Organisation KI-Systeme betreiben oder nutzen. Viele Häuser haben diesen Punkt noch offen. Er ist der billigste auf dieser Seite und der einzige mit einer bereits verstrichenen Frist.

Der rechtliche Rahmen, sortiert

Nur Normen mit Fundstelle. Die Tabelle ist eine Orientierung für das Projektgespräch und ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Einsatzszenarios. Diese Prüfung können Sie deutlich besser als wir.

NormGiltWorum es gehtFolge
§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORAgeltendes RechtBerufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht, zeitlich unbegrenzt und unabhängig vom Ende des MandatsAnwaltsgerichtliche Maßnahmen nach § 114 BRAO
§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGBgeltendes RechtUnbefugtes Offenbaren eines anvertrauten Geheimnisses ist strafbar, nicht nur berufsrechtswidrigFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
§ 203 Abs. 3 und 4 StGBgeltendes RechtMitwirkende Personen, also auch der IT-Dienstleister und dessen Beschäftigte, werden einbezogenEigene Strafbarkeit der mitwirkenden Person
§ 43e BRAOgeltendes RechtEinbindung von Dienstleistern ist erlaubt, aber an Textform, Verschwiegenheitsverpflichtung und erforderlichen Zugang gebunden; Abs. 4 verlangt bei Dienstleistern im Ausland einen vergleichbaren GeheimnisschutzBerufsrechtlich relevanter Pflichtverstoß
§ 130d ZPO (beA)01.01.2022Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für vorbereitende Schriftsätze und AnlagenSchriftsatz nicht formgerecht eingereicht
DSGVO, Verordnung (EU) 2016/67925.05.2018Art. 9 zu besonderen Kategorien, Erlaubnistatbestand nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. f; Art. 28 zum AuftragsverarbeitungsvertragBis 20 Mio. EUR oder 4 Prozent des Jahresumsatzes
EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689Art. 4 seit 02.02.2025, Art. 50 seit 02.08.2026KI-Kompetenz des Personals und Transparenz gegenüber Nutzern; Hochrisiko nach Anhang III erst ab 02.12.2027Bis 15 Mio. EUR oder 3 Prozent nach Art. 99 Abs. 4

Die NIS2-Umsetzung lassen wir hier bewusst weg. Sie trifft Kanzleien in aller Regel nicht unmittelbar, wohl aber viele Ihrer Mandanten, die Anforderungen an ihre Dienstleister weiterreichen. Dazu steht mehr auf unserer Seite zur NIS2-Compliance.

§ 43e BRAO ist der Absatz, der über uns entscheidet

Ein Anbieter aus Budapest kann diesen Punkt nicht umgehen, also behandeln wir ihn zuerst. § 43e BRAO erlaubt die Einbindung von Dienstleistern und knüpft sie an Bedingungen. Absatz 4 verlangt bei Dienstleistern im Ausland, dass der dort gewährleistete Schutz der Geheimnisse dem inländischen vergleichbar ist. Diese Beurteilung trifft Ihre Kanzlei. Wir liefern die Grundlage dafür, und zwar in vier Punkten.

  1. Ungarn ist EU-Mitgliedstaat. Es gilt dieselbe DSGVO, es entfallen Standardvertragsklauseln und ein Transfer Impact Assessment. Das ist kein Argument für uns, sondern eine Feststellung über den Rechtsraum.
  2. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO wird vor Projektbeginn geschlossen, mit namentlicher Liste der Unterauftragsverarbeiter und ohne Wechsel ohne Ihre Zustimmung.
  3. Jede mitwirkende Person wird einzeln und in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das ist nicht nur eine Formalie: § 203 Abs. 4 StGB bezieht mitwirkende Personen in die Strafbarkeit ein.
  4. Beim Betrieb im eigenen Haus erhalten wir für den Regelbetrieb gar keinen Zugriff auf Mandatsdaten. Entwickelt und getestet wird auf synthetischen oder geschwärzten Beständen, gewartet wird über eine protokollierte Sitzung, die Ihre Administration freigibt.

Wenn Ihre Kanzlei nach dieser Grundlage zu dem Ergebnis kommt, dass ein Dienstleister im Ausland nicht in Frage kommt, ist das eine legitime Entscheidung. Sagen Sie es im ersten Gespräch, das spart beiden Seiten Wochen.

Vier Bausteine, die einzeln bestellbar sind

Kein Gesamtpaket. Die meisten Häuser fangen mit dem ersten Baustein an und entscheiden danach weiter.

Wissensdatenbank mit Fundstelle

Suche über Schriftsätze, Vertragsmuster und Aktenbestand, die auf umschriebene Fragen antwortet. Jede Aussage trägt eine Fundstelle, die anklickbar ist. Ohne Beleg lautet die Antwort, dass es dazu nichts gibt.

Sprachmodell im eigenen Haus

Llama, Qwen oder Mistral auf einem GPU-Server in Ihrem Rechenzentrum, quantisiert und mit Zugriffsprotokoll. Für Häuser, bei denen die Antwort auf die Cloud-Frage schon feststeht.

Redlining im Word-Add-in

Vorschläge kommen als Änderungsverfolgung im geöffneten Dokument an, abgestimmt auf Ihre Klauselbibliothek. Kein Wechsel in eine zweite Oberfläche, kein Kopieren von Vertragstext in ein Browserfenster.

Schulung und Governance nach Art. 4

Schulungsunterlage für das Personal, schriftliche Regelung zur Werkzeugnutzung, Hinweistexte nach Art. 50 und ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme. Der günstigste Baustein und der mit der bereits verstrichenen Frist.

Woran wir andocken

Jedes genannte System hat eine dokumentierte Schnittstelle oder eine zugängliche Datenbankebene. Was in Ihrem Haus mit vertretbarem Aufwand geht, klären wir vor dem Angebot.

SystemZugangAnmerkung
DATEV AnwaltDATEV-Schnittstellen, DatenbankebeneAkten, Beteiligte, Belege und Abrechnung; in vielen Häusern zugleich das führende System für die Buchhaltung.
RA-MICROdokumentierte Schnittstellen, E-AkteAktenstruktur und Dokumentenablage als Grundlage für die rechteabhängige Indexierung.
advoware, AnNoTextSchnittstelle oder DatenbankZweiter und dritter verbreiteter Systemkreis im Markt; der Zustand der Altdaten entscheidet über den Aufwand.
beASchnittstelle der BRAKElektronischer Rechtsverkehr nach § 130d ZPO; Eingänge werden für die Wissensbasis erschlossen, der Versand bleibt im Kanzleisystem.
Microsoft 365, SharePoint, OneDriveGraph API mit OAuth2Ablage außerhalb der Aktenverwaltung; Indexierung folgt den bestehenden Berechtigungen.
Microsoft WordOffice-Add-in über Office.jsRedlining im gewohnten Werkzeug mit nativer Änderungsverfolgung statt in einer zweiten Oberfläche.
Offene Sprachmodelle im eigenen HausOpenAI-kompatible REST-SchnittstelleLlama, Qwen oder Mistral über vLLM oder Ollama auf einem GPU-Server, quantisiert; Mandatsdaten verlassen das Netz nicht.
Qdrant, ChromaDB, pgvectorREST und gRPCVektorsuche für die Abrufschicht, kombiniert mit lexikalischer Suche für exakte Aktenzeichen und Namen.
Azure OpenAI in einer EU-RegionREST mit regionalem EndpunktAlternative, wenn Ihre Kanzlei ein kommerzielles Modell akzeptiert und der Betrieb im eigenen Haus nicht in Frage kommt.
Qualifizierte elektronische SignatureIDAS QES über AnbieterschnittstelleSignaturstrecke für Mandanten- und Gegnerkorrespondenz, dort wo Schriftform verlangt ist.

Die ersten sechs Wochen

So läuft der Einstieg, unabhängig davon, welcher Baustein am Ende gebaut wird. Nach Woche sechs wissen Sie, ob sich das größere Projekt lohnt, und haben dafür nicht das größere Budget ausgegeben.

  1. Woche 1: Bestandsaufnahme und Rechtefrage

    Welche Systeme führen welche Daten, wer darf was sehen, was ist überhaupt maschinell lesbar. Ergebnis ist eine Liste dessen, was in den ersten Ausbau kommt, und dessen, was bewusst draußen bleibt.

  2. Woche 2: Fragenkatalog aus dem Haus

    Ihre Berufsträger sammeln 30 bis 50 Fragen, die im Alltag wirklich gestellt werden. Nicht die schönen Fragen, sondern die halb erinnerten. Daran wird gemessen, und nur daran.

  3. Woche 3 und 4: Ausbau auf einem Ausschnitt

    Ein Rechtsgebiet oder ein Aktenjahrgang, vollständig verarbeitet, mit Fundstellen und Rechteprüfung. Genug, um die Qualität zu beurteilen, wenig genug, um bei einem Nein nicht viel verloren zu haben.

  4. Woche 5: Messung gegen den Fragenkatalog

    Wir zeigen, bei welchen Fragen die Antwort trägt und bei welchen nicht. Meistens liegt es nicht am Modell, sondern daran, dass die Unterlagen die Antwort nicht hergeben. Das ist in Woche fünf eine gute Nachricht.

  5. Woche 6: Entscheidung mit Zahlen

    Festpreis für den vollen Ausbau, Aufwand für die Datenaufbereitung, Betriebskosten. Fällt die Entscheidung negativ aus, behalten Sie den Ausschnitt und die Auswertung.

Was das kostet

Grundlage ist unsere öffentliche Preisliste, umgerechnet mit 385 HUF/EUR und auf volle 100 EUR gerundet, zuzüglich rund 10 bis 15 Prozent für die mandatssichere Protokollierung. Der Kurs ist ein Richtwert, abgerechnet wird in Euro zum Mittelkurs der Ungarischen Nationalbank am Rechnungsdatum.

BausteinPreisDauer
Schulung und Governance nach Art. 45.200 – 13.000 EUR4 bis 6 Wochen
Wissensdatenbank auf eigenem Bestand15.600 – 39.000 EUR2 bis 3 Monate
Anbindung der Kanzleisoftware20.800 – 51.900 EUR2 bis 4 Monate
Sprachmodell im eigenen Haus36.400 – 83.100 EUR3 bis 5 Monate
Word-Add-in für Vertrags-Redlining46.800 – 109.100 EUR4 bis 6 Monate
Laufende Betreuung1.600 – 4.700 EUR / Monatmonatlich kündbar

Alle Beträge netto. Nicht enthalten sind die Serverhardware für den Betrieb im eigenen Haus, Lizenzen kommerzieller Modelle und die Zeit Ihrer eigenen Leute für Anforderungsaufnahme, Prüfung der Antworten und Abnahme. Dieser letzte Posten ist der am häufigsten unterschätzte.

Was wir nicht behaupten

Auf einer Seite, die mit Vertraulichkeit wirbt, gehört diese Liste weiter nach oben als üblich.

  • Wir nennen keine deutsche Kanzlei als Referenz, weil wir keine haben, die wir nennen dürften. Belegbar ist unsere Arbeit an einer KI-Suche für ein ungarisches Kulturarchiv, dazu gibt es eine öffentlich belegte Fallstudie. Andere Projekte laufen unter Vertraulichkeit.
  • Wir nennen vorab keine Trefferquote für deutschsprachiges Redlining. Zahlen ohne Angabe des Vertragstyps und der Messmethode bedeuten nichts, und Ihre Musterlage kennen wir vor dem Projekt nicht.
  • Wir sind keine Rechtsberatung. Die Einordnung Ihres Einsatzszenarios unter § 43e BRAO, Art. 9 DSGVO und den EU AI Act trifft Ihr Haus. Wir liefern die technische Grundlage und die Dokumentation, die diese Einordnung tragen kann.
  • Wir versprechen keine Zeitersparnis in Prozent. Wie viel ein erster maschineller Durchgang bringt, hängt an Ihren Vertragstypen und daran, wie sauber Ihre Muster gepflegt sind. Nach Woche fünf können wir es für Ihr Haus beziffern, vorher nicht.
  • Wir behaupten nicht, dass ein Modell im eigenen Haus in jedem Fall besser ist. Es ist langsamer bei gleichem Budget und teurer im Betrieb. Wenn Ihre Kanzlei ein kommerzielles Modell in einer EU-Region akzeptiert, ist das oft der bessere Weg.

Vertragsrahmen und Zusammenarbeit

Vier Punkte, die vor dem Projektstart schriftlich geklärt sind.

  • Ein Projekt mit definiertem Umfang liefern wir im Werkvertrag, geschuldet ist ein abgenommenes Ergebnis samt Gewährleistung. Für die Weiterentwicklung nach dem Produktivstart passt der Dienstvertrag besser.
  • Der AVV nach Art. 28 DSGVO steht vor Projektbeginn, mit namentlicher Liste der Unterauftragsverarbeiter. Verarbeitung und Sicherungen bleiben in der EU.
  • Der Quellcode geht mit Repository, Build-Strecke, Datenbankschema und Dokumentation an Sie über. Bei einem System, das Mandatsdaten verarbeitet, ist das keine Nebenabrede.
  • Unser Team sitzt in Budapest, in Ihrer Zeitzone und im EU-Rechtsraum. Abstimmungen laufen auf Deutsch oder Englisch. Da wir gegen ein Pflichtenheft liefern, entsteht kein Tatbestand der Arbeitnehmerüberlassung.
Büro Budapest: Bank Center, Szabadság tér 7., 1054 Budapest, 2. Etage, Büro 217. Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 nach Vereinbarung. Telefon +36 30 098 0767, E-Mail balint@appforge.hu.
GYIK

Häufige Fragen zu KI in der Kanzlei

Die Frage ist in Deutschland schärfer gestellt als in den meisten Ländern, weil die Schweigepflicht hier nicht nur berufsrechtlich, sondern strafrechtlich abgesichert ist. § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA verpflichten Sie berufsrechtlich, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt die unbefugte Offenbarung eines anvertrauten Geheimnisses unter Strafe. Wer Mandatsunterlagen in einen öffentlichen Dienst kopiert, verlagert die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Daten zu einem Dritten, und daran ändert auch ein Schalter mit der Aufschrift, dass nicht auf Ihren Daten trainiert wird, nichts. § 43e BRAO erlaubt die Einbindung von Dienstleistern ausdrücklich, knüpft sie aber an Bedingungen: Textform, Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Zugang nur, soweit er für die Tätigkeit erforderlich ist. Ein anonymer Selbstbedienungsdienst erfüllt das nicht, ein vertraglich gebundener Entwicklungspartner kann es erfüllen. Wir bauen deshalb On-Premise- oder EU-Installationen, bei denen der Vertrag das Netz der Kanzlei nicht verlässt.

30 Minuten über den ersten Baustein

Bringen Sie zehn Fragen mit, die in Ihrem Haus heute schwer zu beantworten sind. Danach wissen Sie, ob sich der Aufwand lohnt. Antwort auf eine Anfrage innerhalb eines Werktages.

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